EU AI Act

EU AI Act: Schulungspflicht seit Februar 2025

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz „EU AI Act") ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Eine zentrale Pflicht für Unternehmen gilt seit dem 2. Februar 2025: die Verpflichtung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4.

Was Artikel 4 verlangt

Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Maßgeblich sind dabei das technische Wissen, die Erfahrung, Ausbildung sowie der Einsatzkontext der KI-Systeme.

Wer ist betroffen

Die Pflicht trifft jedes Unternehmen, das KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzt. Das schließt die Nutzung allgemein verfügbarer Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini ein. Eine Mindestgröße ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch kleine Betriebe sind verpflichtet, sofern Mitarbeitende KI-Systeme dienstlich verwenden.

Was als ausreichend gilt

Der Gesetzestext nennt keine festen Stundenzahlen oder Zertifikatsformen. Die Verordnung verlangt ein Niveau, das es den betroffenen Personen erlaubt, die eingesetzten Systeme sachkundig zu bedienen, Ergebnisse einzuordnen und Risiken zu erkennen. Der konkrete Umfang bemisst sich nach Vorkenntnissen, Einsatzbereich und Risikoklasse der genutzten KI-Systeme.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Pflichten des EU AI Act können nach Artikel 99 mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Für Verstöße gegen Pflichten von Betreibern und Anbietern sind Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Die Durchsetzung erfolgt durch die zuständigen nationalen Behörden.

Umsetzung in kleinen Betrieben

Für kleine Betriebe genügt in der Regel eine dokumentierte Grundlagenschulung aller Mitarbeitenden, die KI-Werkzeuge einsetzen. Sinnvoll ist eine Teilnahmebestätigung, aus der Datum, Dauer und Inhalte hervorgehen. Diese Dokumentation kann gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Auftraggebern verwendet werden.

Hinweis

Dieser Text fasst den Stand der Verordnung allgemeinverständlich zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtsverbindliche Bewertung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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