EU AI Act für KMU einfach erklärt
Was die KI-Verordnung seit Februar 2025 für kleine und mittlere Betriebe konkret bedeutet – ohne Juristen-Deutsch.
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (kurz „EU AI Act", Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit dem 1. August 2024. Für kleine und mittlere Unternehmen ist vor allem ein einziger Artikel relevant: Artikel 4.
Was Artikel 4 verlangt
Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen, über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" verfügen. Eine Mindestgröße ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch ein Drei-Personen-Betrieb ist betroffen, sobald jemand ChatGPT, Claude oder Google Gemini dienstlich nutzt.
Was als „ausreichend" gilt
Das Gesetz nennt weder Stundenzahlen noch Zertifikate. Verlangt wird ein Niveau, mit dem die Mitarbeitenden die Systeme sachkundig bedienen, Ergebnisse einschätzen und Risiken erkennen können. Für die Nutzung allgemeiner Werkzeuge reicht in der Praxis eine dokumentierte Grundlagenschulung.
Was du dokumentieren solltest
- Datum und Dauer der Schulung
- Teilnehmende mit Namen
- Behandelte Inhalte (Grundlagen, Risiken, Datenschutz, EU AI Act)
- Eine Teilnahmebestätigung, die du auf Anfrage vorlegen kannst
Bußgelder
Verstöße gegen Pflichten von Betreibern können nach Artikel 99 mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – der höhere Wert gilt. In der Praxis werden bei kleinen Betrieben deutlich niedrigere Bußgelder zu erwarten sein, eine Pflicht bleibt es aber.
Fazit
Eine 60-minütige Grundlagenschulung mit Teilnahmebestätigung erfüllt für die meisten kleinen Betriebe die Anforderungen von Artikel 4 vollständig. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite – und nutzt die Schulung zugleich, um KI im Alltag wirklich produktiv einzusetzen.
